Max Weiner (hinten rechts) mit Familie.
Max Weiner wurde am 2. Februar 1893 im heute ukrainischen Bad Lopuschna geboren, einem der bekanntesten Luftkurorte in der Bukowina, damals zu Österreich-Ungarn gehörend.
1912 zogen seine Eltern, Rachel und Salomon Weiner, mit Max und seinen Schwestern Rebekka und Sophie nach Heidelberg. 1916 gründete Max Weiner die Glas- und Porzellanwarenhandlung M. Weiner in der Brückenstraße 4. Während der Zeit seiner Einberufung zur österreichischen Armee 1917–1918 führten seine Eltern und seine Schwester Rebekka das Geschäft weiter.
1919 heiratete Max Weiner Chaja Scheindel Rennert, im gleichen Jahr kam das erste Kind des Ehepaares, Änni, zur Welt, 1922 folgten die Zwillinge Manfred und Mia.
Im April 1933 rief die NSDAP-Regierung einen Boykott gegen Geschäfte mit jüdischen InhaberInnen aus. So brach auch der Umsatz des Glas- und Porzellanwarengeschäftes von Max Weiner drastisch, nämlich um die Hälfte auf ca. 2500 RM jährlich, ein. Da sie wenig Hoffnung auf Besserung hatten, entschlossen sich die Weiners 1934 zur Auswanderung nach New York.
Die fünf Schiffskarten 3. Klasse auf der „President Roosevelt“ konnten sie erstehen, weil sich ein zu diesem Zeitpunkt bereits in den USA lebender Cousin bereit erklärt hatte, ihnen den Dollar-Betrag dafür vorzustrecken. Nach ihrer Ankunft in New York zahlte das Ehepaar den Kredit in Raten zurück.
Die ersten Jahre reichte das, was sie beim Aufbau ihrer neuen Existenz verdienten, nicht aus, um den Lebensunterhalt für sich und die drei Kinder aufbringen zu können. Aus die sem Grund sahen sie sich veranlasst, die finanzielle Unterstützung amerikanischer jüdischer Organisationen anzunehmen.
Im März 1954 entschloss sich das Ehepaar, vertreten durch das United Restitution Office (URO), ihre „Wiedergutmachungs“-Ansprüche an die BRD zu stellen. Diese Entschädigungsansprüche basierten auf dem von den Alliierten 1947 erlassenen Gesetz und umfassten den Schaden am Eigentum und Vermögen durch Zerstörung, Verlust, Plünderung, Flucht oder Auswanderung, durch Geldstrafen, Bußen und Kosten und durch sonstige schwere Schädigung sowie Schaden im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen.
Nun begann für sie ein langer Kampf durch die bürokratischen Institutionen. Zunächst ließ man sie wissen, dass laut Stadtverwaltung Heidelberg keine Unterlagen vorhanden seien, die auf Heidelberg als Wohnort bis 1934 schließen ließen. Als „Beweis“ vonseiten des Ehepaares diente dann die Heiratsurkunde von 1919, als Max Weiner bereits seit neun Jahren mit seiner Herkunftsfamilie in Deutschland und seit sieben Jahren in Heidelberg mit bekannter Adresse ansässig gewesen war.
Danach waren Akten beim Gewerbeamt „nicht aufzufinden“. Darauf bezieht sich u.a. der umfangreiche Briefwechsel der URO mit dem Landesamt für Wiedergutmachung. Als Grundlage für eine Anrechnung von Rentenzeiten und einen späteren Versorgungsanspruch mussten u.a. die Beiträge zur Social Security Administration nachgewiesen werden. Von dort erhielt der spätere Rentner Max Weiner eine monatliche Rente von $102,50.
Im Jahre 1958 erhielt er seinen Bescheid über Kapitalentschädigung von 4.193 DM. Der Antrag auf Gewährung einer Rente wegen Schadens im beruflichen Fortkommen wurde im gleichen Jahr zunächst abgewiesen.
Überaus kompliziert gestaltete sich der Antrag wegen Verlust ihres Warenlagers. Nahezu inquisitorische Formen der Anhörung fanden statt. So wollte man 1962 wissen, warum Max Weiner das Warenlager vor Auswanderung nicht, „wie andere Verfolgte“, verkauft habe. Tatsache war, dass 1934 die gleichgeschalteten Heidelberger Zeitungen keine Anzeigen von jüdischen Deutschen mehr annahmen. Teile des Hausstandes konnten Weiners für 200 RM an Nachbarn verkaufen, den Rest verschenkten sie nach und nach. Das Warenlager befand sich im Keller des Gasthauses „Alte Krone“ in der Brückenstraße. Der Bestand des Lagers ist durch eine 1933 angefertigte Liste nachgewiesen.
Die Weiners wurden vom Landesamt für Wiedergutmachung aufgefordert, Zeugen dafür zu benennen, dass ein solches Lager existiert habe. So wurden der Drogist Haag befragt, auch eine Nachbarin, Frau Kirchherr, darüber hinaus Mathilde Gröbe, die Hausbesitzerin der Brückenstraße 4, die Firma Trost und Breivogel, die auf dem gleichen Areal ein eigenes Lager betrieben hatten, sowie die Besitzer des Hauses, in dem sich das Lager von Max Weiner befand, die Heidelberger Schlossquellbrauerei. Fast übereinstimmend bestätigten sie die Existenz desselben, konnten aber keine näheren Angaben dazu machen. Nur die Firmen Trost und Breivogel, sowie die Heidelberger Schlossquellbrauerei „erinnerten sich nicht“ bzw. fanden nach dem Krieg keine Unterlagen mehr, die das ehemalige Vorhandensein des Lagers beweisen würden.
In einem im Ton äußerst misstrauischen Brief des Kriminalkommissariats Heidelberg vom 8. Dezember 1961, sowie in einem folgenden vom Juli 1964 wurde dem Ehepaar Weiner mitgeteilt, dass sich „in der Entschädigungssache Weiner keinerlei neue Erkenntnisse ergeben haben, die zur genauen Festlegung des Besitzstandes hätten führen können“. Im Oktober 1964 wurde, nach wiederholtem Einspruch der URO, ein Nachbescheid erlassen. Wegen Schadens am Eigentum wurde der Verlust des Warenlagers anerkannt und 6.000 DM (wie vom Antragsteller gefordert) zugestanden.
Am 16. Februar 1962 hatte das Landesamt für Wiedergutmachung den Antrag auf Erstattung der Kosten für die Familienauswanderung (fünf Schiffspassagen und Zugkosten) abschlägig beschieden. In der Begründung hieß es, dass keine der Personen Auswanderungskosten von über 500 RM gehabt habe. Erst ab diesem Betrag sei ein Antrag erstattungsfähig. 1963 wurde – nach erneutem Einspruch – vom Landesamt für Wiedergutmachung ein Vergleich angeboten – es wurden 5 % Nutzungspauschale für gewesene Auswanderungskosten zugestanden. Dieser Vergleichsvorschlag wurde von der URO angefochten und erst Im Spätjahr 1966 wurden die Auswanderungskosten (2.200 DM plus 5 % Nutzungspauschale) zuerkannt.
Die Gerichtskosten, u.a. für die Anerkennung der Rente wegen Schadens am beruflichen Fortkommen, wurden gegeneinander aufgehoben. Somit zogen sich die „Wiedergutmachungs“-Ansprüche der Familie Weiner über zwölf Jahre hin. 1959 zogen die Geschwister Rebekka Scharf und Max Weiner den Entschädigungsantrag für den Vater Salomon Weiner zurück.
Meier Josef Max Weiner ist im Jahr 1982 in New York gestorben.
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